Vermietbedingungen

Sehr geehrter Kunde,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, im Falle des Vertragsabschlusses über die Buchung eines Reisemobiles, Inhalt des zwischen der Firma Wohnmobilvermietung Bayern und Ihnen zustande kommenden Vertrages.
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher sorgfältig durch !
1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
1.1 
Gegenstand des Vertrages mit Wohnmobilvermietung Bayern ist ausschließlich die Mietweise Überlassung des Reisemobiles. Wohnmobilvermietung Bayern schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2 Zwischen Wohnmobilvermietung Bayern und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande,
auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, Hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
2. Mindestalter
Mindestalter des Mieters und des Fahrers 21 Jahre, Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der
Klasse B seit mindestens einem Jahr.
3. Mietpreise, Versicherungen
3.1 
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Die Saisonpreise werden entsprechend der Inanspruchnahme durch den Mieter berechnet.
3.2 Die Mietpreise schließen ein: Vollkaskoschutz mit 1000,00 € Selbstbeteiligung pro Schadenfall (Teilkasko mit 300,00 € pro Schadenfall), Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten mit unbegrenzter Deckung für Personen- (max. 7,6 Mio. € pro Person), Sach- und Vermögensschäden, Wartungsdienst und Verschleißreparaturen, Ausstattung je nach Fahrzeugmodell. Kraftstoff- und Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
3.3 Die Fahrzeuge werden voll getankt übergeben und müssen voll getankt zurückgebracht werden. Anderenfalls fällt zusätzlich Kosten für die Tankfüllung an.
3.4 Die Fahrzeuge werden gereinigt übergeben und auch so zurückgenommen. Falls die Reinigung bei Rückgabe eines Fahrzeuges vom Vermieter durchzuführen ist, werden Reinigungsgebühren erhoben: Außenreinigung 50,00 €, Innenreinigung 45,00 €, WC – Reinigung 85,00 €.
3.5 
Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die Station. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde 26,00 € (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den
Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die Ihr Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen
Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
3.6 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der
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eweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet.
3.7 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
4. Reservierung, Rücktritt und Umbuchung
4.1 
Reisemobilreservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Wohnmobilvermietung Bayern verbindlich.
4.2 Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine
Mietpreis-Anzahlung von 250,00 € zu überweisen.
Bankverbindung:
HypoVereinsbank Waldkraiburg
BLZ: 711 221 83
Konto Nr.: 313 502 082
Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
4.3 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen.
Rücktritt ab Buchung:
bis 60 Tage vor 1. Miettag: 15%
bis 30 Tage vor 1. Miettag: 40%
bis 14 Tage vor 1. Miettag: 60%
weniger als 14 Tage vor 1. Miettag: 80%
am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 95 %.
Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. In vielen Fällen kann sich der Mieter gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen, deren Abschluss ausdrücklich empfohlen wird.
4.4 Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann von diesem bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit anderweitig freie Kapazitäten vorhanden sind. Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer von der ersten bestätigten Reservierung ausgehend berechnet. Spätere Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Rücktritt zu den Bedingungen unter Ziffer 4.3 und anschließender Neubuchung möglich.
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1 Die Kaution von 1000,00 € 
muss bar hinterlegt werden. Der restliche Mietpreis 14 Tage vor Mietbeginn, auf dem Konto von Wohnmobilvermietung Bayern eingegangen sein, spätestens jedoch bei Fahrzeugübernahme . Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum)
werden Kaution und voraussichtlicher Mietpreis sofort fällig.
5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertrags–Endabrechnung erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.

6. Haftung, Vollkaskoschutz
6.1 
Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu
1000,00 € ( bei Teilkaskoschäden nur bis 300,00 € ) pro Schadenfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden.
6.2 Die Haftung des Mieters ist auch bei von ihm zu vertretenden Schäden auf die in Ziffer 6.1 genannten Höchstbeträge beschränkt.
6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt der Vermieter dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.
6.4 Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol-oder
drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entfällt die Haftungsbeschränkung. Das Gleiche gilt für
Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichens 265 (Durchfahrtshöhe) gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 6
StVO (bzw. vergleichbarer Regelungen im Ausland) verursacht werden, für durch Nichtbeachtung der
Gesamthöhe des Fahrzeuges verursachte Schäden an Dach und/oder Alkoven oder für durch
Nichtbeachtung der Gesamtbreite des Fahrzeuges verursachte Schäden an der Markise.
6.5 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen
verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung
des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden
Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 9) oder zu verbotenem
Zweck (Ziff. 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges
entstanden sind. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
6.6 Der Mieter haftet für sämtliche von Dritten gegenüber ihm bzw. dem Vermieter geltend
gemachten Schäden, die der Mieter Dritten während der Nutzung des Mietgegenstandes zugefügt hat.
7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot
7.1 
Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeuges oder seiner Ausstattung hat der Mieter
unverzüglich beim Vermieter, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen.
7.2 Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche
begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
8. Verhalten bei Unfällen
8.1 
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und
den Vermieter zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
8.2 Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen
Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger
Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
9. Berechtigte Fahrer
9.1 
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, von dem im Mietvertrag angegebenen Fahrern oder von
vom Mieter beauftragten Personen gelenkt werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben
und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis lt. Ziffer 2 sind.
9.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur
zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat
für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes Einzustehen.
10. Verbotene Nutzung
10.1 
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen
Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstgefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach
dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die
über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen
Gelände.
10.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu
verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu
beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen,
ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
11. Übergabe, Rücknahme
11.1 
Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung
durch unsere Experten in der Übergabe-Station teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit
den Stationsmitarbeitern durchzuführen.
11.2 Übergabe: ab 15:00 Uhr,
Rücknahme: bis 12:00Uhr.
Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern
insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden.
11.3 Der Vermieter kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung
erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
12. Ersatzfahrzeug
Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein zumutbares Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das
übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist.
Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen
den beiden Fahrzeugen erstattet.
13. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und außereuropäische Länder bedürfen der
vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes.
Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten
14. Reparaturen
14.1 
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu
gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 150,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur
mit Einwilligung von Wohnmobilvermietung W.Knewitz in Auftrag gegeben werden.
14.2 Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Originalbelege
sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (s. Ziff. 6).
14.3 Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Anmietung das Recht auf Abhilfe,
Mietminderung oder Schadenersatz, soweit der Vermieter einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten
hat. Zur Abhilfe hat der Kunde dem Vermieter unverzüglich festgestellte Mängel anzuzeigen und
dem Vermieter eine angemessene Frist zur Reparatur zu gewähren. Hierbei sind insbesondere
landesspezifische Gegebenheiten (Infrastruktur) zu beachten, evtl. Verzögerungen gehen zu Lasten
des Mieters.
14.4 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche
der vermieter nicht zu vertreten hat, sind ausgeschlossen.
15. Beschränkung der Haftung
15.1 
Für Schadenersatzansprüche wegen nach Vertragsschluss entstandener, vom Vermieter zu
vertretender Mängel des Fahrzeuges, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
bis zur höhe des Mietpreis.
15.2 
Eine Haftung vom Vermieter für vertragliche Ansprüche ist bei leichter Fahrlässigkeit von Wohnmobilvermietung Bayern ausgeschlossen.
15.3 Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf 3-mal den
Tagesmietpreis begrenzt.
16. Ausschlussfrist, Verjährung
16.1 
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Anmietung hat der Mieter innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz
schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn
kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
16.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der Verletzung vor-, nach- und
nebenvertraglicher Pflichten durch den Vermieter verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich
vorgesehenen Rücknahme. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückverweist.
16.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere
Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
17. Speicherung und Weitergabe von Personendaten
17.1 
Der Mieter ist damit einverstanden, das der Vermieter seine persönlichen Daten speichert.
17.2 Der Vermieter darf diese über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse
haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten
unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der
gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen
Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst
oder Wechsel protestiert werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen,
dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür
bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher
bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines
technischen Defekts, Verkehrsverstößen u. ä.
18. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Mühldorf am Inn als Gerichtsstand
vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach
Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der
Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.